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Gibt es weltweit irgend ein Land, das Ausländer aufnimmt, die weder die Landessprache sprechen noch irgend eine Berufsausbildung haben? Wenn es nach dem Landessozialgericht in Essen geht, bekommen solche “Fachkräfte” zukünftig auch noch die gleichen Sozialleistungen, wie jemand, der sein ganzes Berufsleben in die Sozialsysteme eingezahlt hat. Der Westen berichtet:

Der 19. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Essen kam in einem Eilverfahren zu dem Schluss, dass Menschen aus EU-Staaten Anspruch auf Hartz-IV-Zahlungen haben, wenn sie Deutschland zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt erklären.

Der konkrete Fall: Im Januar 2013 hatte ein bulgarisches Paar mit vier Kindern in Hamm Hartz IV beantragt. Die Familie war 2012 nach Hamm gekommen — aber die Eltern fanden keine Arbeit. Laut Gericht haben beide keine Ausbildung und sprechen noch kein Deutsch.

Sie lebten von 773 Euro Kindergeld und ihren Ersparnissen. Als die aufgebraucht waren, beantragten sie Hartz IV. Bislang galt für Fälle wie diesen: Die Familie ist nicht Hartz-IV-berechtigt, weil sie sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufgehalten hat.

Da die Familie aber erklärte, in Deutschland bleiben zu wollen und hier ihren neuen Lebensmittelpunkt gefunden zu haben, kassierte das Landessozialgericht die Entscheidungen der Stadt Hamm und des Sozialgerichtes Dortmund jetzt per Eilverfahren ein. Beide hatten den Hartz-IV-Antrag der Familie abgelehnt. Das entscheidende Hauptverfahren steht noch aus.

Thilo Sarrazin auf Seite 370 von „Deutschland schafft sich ab“:

Darüber hinaus wird immer wieder verdrängt, dass die deutsche Einwanderung der letzten Jahrzehnte nicht Einwanderung in die Erwerbstätigkeit, sondern überwiegend Einwanderung ins Sozialsystem war: Von 1970 bis 2003 stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland von 3 auf 7,3 Millionen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Ausländer blieb hingegen mit 1,8 Millionen konstant.